Einmal Shopping zum Mitnehmen, bitte! Diese Risiken müssen im Mobile Commerce beachtet werden

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Wir Deutschen sind fleißige Online-Shopper; für stolze 52 Euro wird durchschnittlich der Warenkorb vollgepackt – und das pro digitalem Einkauf! Kein Wunder, dass Webshopbetreiber gerade im Mobile Commerce (zurecht) das ganz große Geschäft wittern und kräftig umrüsten. Doch aufgepasst: Zu einem erfolgreichen Mobile Shop gehört weitaus mehr als die technische Umstellung auf eine mobile Seite beziehungsweise auf Responsive. 

Ralph Günther, Gründer von exali.de und Experte für die Absicherung von Online-Händlern, klärt in seinem Gastartikel heute auf, an welche Regeln sich Mobile-Shop-Betreiber halten müssen und was dabei zu beachten ist.

Auch ein kleines Display schützt vor Abmahnung nicht!

Zu klein, nicht leserlich, unvollständig, die Sätze zu lang für das vergleichsweise kleine Display des Smartphones und zu lange Ladezeiten der Seite: All das sind Probleme, die das mobile Web mit sich bringt, wenn Seiten noch nicht auf die Ansicht in Smartphone oder Tablet optimiert sind. Denn die Navigation gestaltet sich auf einem Smartphone ganz anders als auf Laptop oder Computer. Zudem ist es nicht leicht, alle für den Käufer notwendigen Informationen übersichtlich und kompakt auf dem kleinen Display des mobilen Endgeräts erscheinen zu lassen. Also einfach auf unwichtige Infos im Online Shop verzichten? Dann bitte sorgfältig arbeiten, Vorsicht walten lassen, sonst muss mit unschönen Abmahnungen gerechnet werden!

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Das A und O für Mobile-Shop-Händler: Informationspflichten einhalten!

So darf keinesfalls auf wichtige Buttons & Co. verzichtet werden, nur weil zu wenig  Platz auf dem Display eines Smartphones ist. Grundsätzlich gilt: Transparenz heißt die Devise! Der Kunde muss klar, deutlich und unmissverständlich verstehen, was er mit welchem Klick bezweckt und welche Handlung er wann wie durchführt. Hat der Kunde seinen Warenkorb vollgeladen und möchte verbindlich bestellen, muss der Button, der den Kaufprozess abschließt, auch z.B. mit „Kaufen“ (alternativ: „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“) beschriftet sein – Wörter wie „Hier geht’s weiter“ oder „bestellen“ reichen nicht aus!

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Wer jetzt denkt, beim Online-Kaufabschluss kommt es nur auf die Buttons an, liegt leider daneben.

Weniger Platz auf dem Display hin oder her – bevor der „Kaufen“-Button überhaupt angeklickt wird, muss der Online-Händler dafür sorgen, dass der potenzielle Käufer umfassend über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung informiert wird. Dabei spielen vor allem der Preis, die mit dem Vertrag verbundenen Pflichten sowie das Widerrufsrecht und dessen Inhalt eine Rolle. Und nicht nur das: Auch Informationen über die Lieferfrist und die Energieeffizienzklasse dürfen mobile nicht aussortiert werden!

Abmahnfalle Impressum: Das liest doch eh keiner? Von wegen!

Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet die Angaben, die sich meistens am unteren Ende der Website oder als letzter Punkt in der Navigation verstecken, zum tückischen Risiko werden können? Denn wer rechtlich relevante Informationen wie Identität, Adresse oder Telefonnummer des Mobile Shops und seines Betreibers der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stellt oder erst gar kein Impressum auf seine Website einbaut, muss damit rechnen, dass es zeitnah Abmahnungen ins Büro rieselt.

Jetzt geht’s an die Lizenz: Bitte Vorsicht beim Einbetten von Bildern und Videos!

Auch im Mobile Commerce sagen Bilder mehr als 1.000 Worte und deshalb werden vor allem im mobilen Handel die eigenen Produkte gerne mit der Hilfe von passenden Bildchen und hübschen Fotos an den Mann gebracht. So hat sich in der Shopbetreiber-Szene der Trend breit gemacht, via Storytelling Geschichten rund um ein bestimmtes Produkt zu erzählen, um so Emotionen bei potenziellen Käufer hervorzurufen. Dafür werden dann oft und gerne Bilder und Videos verwendet, schließlich wirbt sich´s so am besten! Allerdings wäre es ja nicht das gute, alte Urheberrecht, wenn es nicht auch im Mobile Commerce die ein oder andere Hürde aufstellen würde.

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Deshalb Mobile Händler, aufgepasst! Wer Bilder oder Videos auf die eigene mobile Seite oder in die Shopping-App einbaut, sollte bei der Programmierung seines mobilen Shops unbedingt darauf achten, dass das Layout die Nennung des Urhebers (bestenfalls direkt unter dem entsprechenden Bild) zulässt, damit entsprechende Lizenzbedingungen eingehalten werden können. Anderenfalls muss möglicherweise mit teuren Abmahnungen sowie Schadenersatzforderungen des Rechteinhabers  gerechnet werden.

Keine Macht dem Risiko: Eine Webshop-Versicherung schützt im Ernstfall!

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Vorschriften und (gesetzlichen) Regelungen, die im herkömmlichen Webshop gelten, auch im mobilen Shop eingehalten werden müssen. Deshalb heißt es: Lieber Zeit nehmen, auf Nummer sicher gehen und vor der finalen Freigabe von Inhalten doppelt und dreifach prüfen, ob beispielsweise alle Informationspflichten erfüllt sind. Dabei sollte auch auf einen Test oder Probelauf vor der mobilen Veröffentlichung nicht verzichtet werden.

Auch wenn durch Sorgfalt und Kontrolle vorab schon viele Hürden aus dem Weg geräumt werden können, bleibt immer ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko bestehen. Denn was, wenn übersehen wird, dass eine entscheidende Angabe im mobilen Shop fehlt oder Inhalte aufgrund von Darstellungsproblemen verschiedener Browserversionen dem potenziellen Kunden falsch und unvollständig angezeigt werden? Um hier nicht Gefahr zu laufen, das Business sowie die eigene private Existenz durch teure Schadenersatzforderungen und sich anhäufende Abmahnungen zu gefährden, sollte sich jeder Online- und (zukünftiger) Mobile-Shop-Händler für den Ernstfall frühzeitig absichern. Eine spezielle Webshop-Versicherung bietet in solchen Situationen Schutz und sichert Ihr Business umfassend ab.

Imke Müller-Wallraf

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