No-Deal-Brexit: Ein Survival-Guide

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Das Vereinigte Königreich läuft Gefahr, die EU zu verlassen, ohne sich über die Austrittsbedingungen oder künftigen Handelsbeziehungen mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten zu einigen. In diesem Artikel schlüsseln wir auf, wie Unternehmen und Händler davon betroffen sein können und wie ein No-Deal-Brexit verhindert werden kann.

No-Deal: Vorbereitung auf größere Handelsänderungen

Im Falle eines No-Deal-Brexits werden die derzeitigen Handelsabkommen mit der EU gebrochen. Die EU-Länder werden anschließend mit dem Vereinigten Königreich nur noch als “Drittland” Handel treiben. Größere Handelsänderungen wirken sich auf europäische Unternehmen und Waren, die über die britische Grenze gelangen, aus. Mehr als 145.000 britische Unternehmen werden von neuen Kosten und Verpflichtungen betroffen sein, die mit Zoll, Mehrwertsteuer und dem Verlassen des Binnenmarkts verbunden sind. Also, was sind die wichtigsten Änderungen?

Austritt aus der Zollunion – Auswirkungen auf Importe und Exporte

Sowohl Importeure als auch Exporteure sind verpflichtet, Zollanmeldungen auszufüllen. Die EU-Importe werden von Zoll-, Mehrwertsteuer- und Ordnungskontrollen begleitet.

Die britischen Exporteure sind verpflichtet, “gemeinsame Außenzölle” für die Ausfuhr von Waren in die Zollunion (ZUE) zu zahlen – das bringt hohe Kosten mit sich. Die Zölle würden zunächst zu den Meistbegünstigungssätzen der Welthandelsorganisation (WTO) festgesetzt – im Gegensatz zu den derzeitigen Null-Zollsätzen.

Unternehmen, die Waren in das Vereinigte Königreich einführen, zahlen ebenfalls die Meistbegünstigungsnormalsätze – es sei denn, das Vereinigte Königreich beschließt, die Zölle zu senken. Wenn die Zölle jedoch gesenkt werden, werden sie sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Einfuhren einheitlich sein.

Ausstieg aus der EU-Mehrwertsteuerregelung

Die EU-Mehrwertsteuerregelung vereinfacht die Behandlung der Mehrwertsteuer (z.B. Berichterstattung und Beitreibung). Die in der EU anfallende Mehrwertsteuer wird derzeit über die HMRC-Rückforderungs-Website für britische Unternehmen abgedeckt. Bei einem Brexit verlieren britische Unternehmen ohne EU-Registrierung automatisch den Zugang zur Online-Wiederherstellungsanlage.

Im Rahmen des No-Deal-Szenarios werden britische Unternehmen verpflichtet sein, die Mehrwertsteuerregistrierung in den Gebieten der EU von Land zu Land durchzuführen. Darüber hinaus verlangen einige der EU-Staaten von Nicht-EU-Unternehmen, dass sie bei der Registrierung der Mehrwertsteuer in ihren Ländern Steuervertreter benennen.

Ausstieg aus dem Binnenmarkt

Zum ersten Mal wird den britischen Unternehmen, die Waren in das Vereinigte Königreich importieren, eine Einfuhrsteuer von 20 % berechnet, die durch eine britische Umsatzsteuererklärung erstattet werden kann.

Der Europäische Binnenmarkt ermöglicht den freien Handel und den Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen über ihre Grenzen hinweg.

Sobald das Vereinigte Königreich den Binnenmarkt verlässt, werden die Unternehmen nicht mehr gezwungen sein, die EU-Vorschriften und die EU-Standards für Waren und Dienstleistungen einzuhalten. Der Austritt aus dem Binnenmarkt wird den Handel auf dem europäischen Markt einschränken: Lizenzen und Quoten werden auferlegt, und es sind Verzögerungen durch zusätzliche Grenzkontrollen und Inspektionen zu erwarten.

Könnte ein No-Deal-Brexit verhindert werden?

Ein No-Deal-Brexit könnte tatsächlich noch verhindert werden. Theresa Mays vorgeschlagene Vereinbarungen wurden vom britischen Parlament bereits dreimal abgelehnt. Nun haben May und die EU den Brexit bis zum 31. Oktober 2019 aufgeschoben.

Das Brexit-Datum könnte dennoch früher stattfinden, wenn eine Rücktrittsvereinbarung von den britischen Abgeordneten akzeptiert wird. Das Vereinigte Königreich muss nun am 23. Mai an den Europawahlen teilnehmen – ohne sie müsste das Vereinigte Königreich die EU am 1. Juni ohne ein Abkommen verlassen. Wenn die Staats- und Regierungschefs vor Ende Oktober einen Kompromiss finden, könnte es zu mehreren Szenarien kommen: eine vollständige Neuverhandlung, ein erneutes Referendum, Artikel 50 wird aufgehoben, es finden Parlamentswahlen statt, oder es besteht die Gefahr eines Nicht-Deals. Im Falle eines No-Deal-Brexit wird das Vereinigte Königreich die EU ohne ausgehandelte Bedingungen verlassen – in einer Sekunde wird sich dann alles ändern.

Adrian Gmelch

Adrian Gmelch ist Tech- und E-Commerce-begeistert. Er betreute zunächst große Tech-Unternehmen bei einer internationalen PR-Agentur in Paris, bevor er für die internationale Öffentlichkeitsarbeit bei Lengow tätig wurde.

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