21/09/20
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Plattformen wie Marktplätze sind für Online-Händler nichts Neues. Mitunter gewinnen diese jedoch deutlich an Marktmacht. Dass kleine und mittelständische Unternehmen dennoch auf ein faires Umfeld bauen können, dafür sorgt seit Juli die neue Plattform-to-Business-Verordnung.
Plattformen haben im E-Commerce eine große Bedeutung. Ob nun Marktplatz oder Preisvergleich, wegzudenken sind sie kaum noch. Für Online-Händler und generell kleine und mittelständische Unternehmen bieten sie viele Vorteile: Die technische Infrastruktur muss nicht erst aufwendig aufgebaut werden, auch Kunden ist die einschlägige Internetadresse oftmals schon bekannt. Das gemachte Nest wartet sozusagen. Unter anderem, weil die Bedeutung von Online-Plattformen und damit auch deren praktischer Einfluss stetig zunimmt, hat die EU jüngst die sogenannte Plattform-to-Business-Verordnung, kurz P2B-Verordnung auf den Weg gebracht. Mit ihr sollen eine angemessene Transparenz, Fairness und wirksame Abhilfemöglichkeiten für gewerbliche Nutzer dieser Plattformen sichergestellt werden.
Gleich vorweg: Für Online-Händler, die ihre Produkte auf Marktplätzen anbieten, entstehen durch die Verordnung keine neuen direkten Pflichten. Im Gegenteil: Die P2B-Verordnung richtet sich vielmehr an die Betreiber von Plattformen. Sie gilt für Online-Suchmaschinen und -Vermittlungsdienste, über welche Gewerbetreibende Verbrauchern Produkte anbieten – egal ob nun Marktplatz, Suchmaschine, App Store oder Preisvergleichsportal. Wo der Betreiber der Plattform seinen Sitz hat oder welchem Recht er unterliegt, darauf kommt es nicht an. Entscheidend ist, dass die Plattform Gewerbetreibenden mit Sitz in der EU angeboten bzw. bereitgestellt wird, die wiederum ihre Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern anbieten, die sich in der EU befinden. Reine B2B-Plattformen sind hier also nicht betroffen.
Wo Plattformen eine wichtige praktische Bedeutung für kleine und mittelständische Händler haben, kann auch eine gewisse Abhängigkeit entstehen. Online-Händler kennen solche Situationen: Ein verbreitetes Beispiel ist die Sperrung des Verkäuferkontos, womöglich noch ohne Angabe von Gründen. Oder ein nicht nachvollziehbares Ranking unter anderen Anbietern. Die Betreiber von Plattformen sollen deswegen zu mehr Transparenz und Fairness verpflichtet werden.
Die P2B-Verordnung geht dabei unterschiedliche Punkte an, mit denen unfaire Geschäftspraktiken der Vergangenheit angehören, zumindest aber deutlich eingedämmt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise:
Soll das Konto eines Gewerbetreibenden auf einer Plattform gesperrt werden, müssen die Gründe dafür nun transparent gemacht werden. Eine Sperrung ohne Begründung ist demnach nicht mehr ohne Weiteres möglich. Auch gibt es etwa die Möglichkeit, dass Händler die Sperrung mittels eines Beschwerdeverfahrens anfechten. Das gilt auch für Kündigungen oder andere Einschränkungen. Zudem werden Betreiber von Plattformen angehalten, ihre Bedingungen klar verständlich zu formulieren und bestimmte Angaben notwendigerweise zu machen.
Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Plattform und dort aktivem Gewerbetreibendem soll außerhalb des gerichtlichen Weges gefördert werden. Betreiber müssen nun ein internes Beschwerdemanagementsystem einrichten, das kostenfrei genutzt werden kann. Differenzen sollen so schnell beseitigt werden können. Darüber hinaus müssen Plattformbetreiber zwei Mediatoren benennen, mit denen sie im Falle einer Streitigkeit zusammenarbeiten. Ausnahmen bestehen hier für kleinere Plattformen.
Ob ein Händler bzw. dessen Produkt Erfolg auf einer Plattform hat, hängt entscheidend auch von seinem Ranking ab. Die Parameter, also jene Kriterien, die die Position beeinflussen, und ihre Gewichtung bei der Entscheidungsfindung müssen nun in den AGB genannt werden – wenn auch nicht bis ins letzte Detail. Sehr wohl informieren müssen Plattformbetreiber dabei über die Tatsache, falls sich das Ranking durch Entgelte beeinflussen lässt – Händler mit einem „Premiumvertrag“ also zum Beispiel im Ranking bevorzugt werden können.
Die P2B-Verordnung greift einige Punkte auf, in denen Online-Händler mitunter schlechte Erfahrungen bei ihrer Tätigkeit auf Plattformen gemacht haben. Abzuwarten bleibt, wie die gesetzlichen Vorgaben nun in der Realität umgesetzt werden, und beispielsweise die Beilegung von Auseinandersetzungen zwischen Plattform und Händler im Wege der Mediation künftig gar zum Standardmodell wird. Die Verordnung gilt seit dem 12. Juli 2020 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU.
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Auch der Umgang mit Marktplätzen kann für Händler eine Herausforderung sein – nicht erst dann, wenn es zur Sperrung des Verkäuferkontos gekommen ist. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P2345#2020 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!
Bild: Pexels
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