Recht

    Publication: 10/12/2018

    Update: 15/10/2026

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    Das Ende des Geoblocking öffnet neue Türen für den europäischen E-Commerce

    Im vergangenen Jahr haben wir über den Wunsch der Europäischen Kommission berichtet, dem Geoblocking im E-Commerce in Europa ein Ende zu setzen. Dieser Wunsch ist nun Wirklichkeit: Europäische Online-Händler haben seit dem 3. Dezember 2018 nicht mehr das Recht, ungerechtfertigtes Geoblocking vorzunehmen. Ein Rückblick auf diese neue Verordnung (EU 2018/302) zugunsten eines Binnenmarkts ohne Hindernisse.

    „Wir wollen ein barrierefreies Europa“

    Nach Angaben der Europäischen Kommission nehmen die Online-Umsätze von Produkten jedes Jahr um 22 % zu. Während der grenzüberschreitende europäische E-Commerce bei Verbrauchern und Unternehmen immer mehr an Akzeptanz gewinnt, schränken einige Praktiken das Potenzial dieses Marktes immer noch ein, wie z.B. ungerechtfertigtes Geoblocking. So kaufen beispielsweise nur 19 % der europäischen E-Shopper in anderen Ländern der Europäischen Union. Darüber hinaus hat eine Studie der Europäischen Kommission vor drei Jahren ergeben, dass mehr als 60 % der Online-Händler Verbraucher aus anderen EU-Ländern daran hinderten, auf ihrer Website einen Kauf zu tätigen.

    Lesetipp >> E-Commerce-Bilanz in Europa 2017 und Prognosen für 2018

    Auf dieser Grundlage schlug die Europäische Kommission im Mai 2016 eine neue Verordnung vor, um diese Technik der automatischen Blockade oder Umleitung von Verbrauchern „aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnorts oder des Orts ihrer Niederlassung“ zu beenden.

    Adrian Gmelch

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