10/12/18
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Im vergangenen Jahr haben wir über den Wunsch der Europäischen Kommission berichtet, dem Geoblocking im E-Commerce in Europa ein Ende zu setzen. Dieser Wunsch ist nun Wirklichkeit: Europäische Online-Händler haben seit dem 3. Dezember 2018 nicht mehr das Recht, ungerechtfertigtes Geoblocking vorzunehmen. Ein Rückblick auf diese neue Verordnung (EU 2018/302) zugunsten eines Binnenmarkts ohne Hindernisse.
Nach Angaben der Europäischen Kommission nehmen die Online-Umsätze von Produkten jedes Jahr um 22 % zu. Während der grenzüberschreitende europäische E-Commerce bei Verbrauchern und Unternehmen immer mehr an Akzeptanz gewinnt, schränken einige Praktiken das Potenzial dieses Marktes immer noch ein, wie z.B. ungerechtfertigtes Geoblocking. So kaufen beispielsweise nur 19 % der europäischen E-Shopper in anderen Ländern der Europäischen Union. Darüber hinaus hat eine Studie der Europäischen Kommission vor drei Jahren ergeben, dass mehr als 60 % der Online-Händler Verbraucher aus anderen EU-Ländern daran hinderten, auf ihrer Website einen Kauf zu tätigen.
Lesetipp >> E-Commerce-Bilanz in Europa 2017 und Prognosen für 2018
Auf dieser Grundlage schlug die Europäische Kommission im Mai 2016 eine neue Verordnung vor, um diese Technik der automatischen Blockade oder Umleitung von Verbrauchern „aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnorts oder des Orts ihrer Niederlassung“ zu beenden.
Unser Ziel ist ein Europa ohne Schranken [….] stellt die Abschaffung des nicht gerechtfertigten Geoblockings einen weiteren wichtigen Schritt dar, mit dem der digitale Binnenmarkt für alle zur Realität wird und der den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen konkrete Vorteile bringt.
Erst im Februar 2018 wurde diese Verordnung über die geografische Blockade vom Europäischen Parlament endgültig verabschiedet, und am 3. Dezember 2018 trat sie in der Europäischen Union in Kraft.
Mit den neuen Vorschriften bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine größere Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit auch bessere Angebote.
Ab diesem Zeitpunkt haben europäische E-Shopper die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen aus allen EU-Ländern zu bestellen. Sie profitieren somit von der gleichen Behandlung wie „einheimische“ Verbraucher in Bezug auf Preise, Werbeaktionen, Zugang zu Produkten und Zahlungsmittel. Es sei darauf hingewiesen, dass nur 37 % der Online-Shops allen EU-Bürgern im Jahr 2015 den Zugang zur Zahlungsphase ermöglichten.
Vorläufig sind noch einige Bereiche von diesem Projekt ausgeschlossen, wie z.B. digitale Inhalte, die durch Urheberrechte, Verkehr und audiovisuelle Dienste geschützt sind. Was die Logistik betrifft, so steht es den Online-Händlern frei, in das Land ihrer Wahl zu liefern oder nicht.
Diese Verordnung ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den europäischen E-Commerce zu fördern und der Diskriminierung ein Ende zu setzen, der einige E-Shopper während ihrer Einkaufstour begegnen können.
Trotz des Inkrafttretens dieser Verordnung zur Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs wurden noch keine konkreten Sanktionen festgelegt. Es obliegt den Mitgliedstaaten, über die Maßnahmen zu entscheiden, die bei Nichteinhaltung der Verordnung anzuwenden sind.
Die Geoblocking-Verordnung ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt. Zu dem Paket gehören beispielsweise die überarbeitete Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, die neuen Vorschriften für grenzübergreifende Paketzustelldienste, die neuen Vorschriften für „digitale Verträge“ und die neuen MwSt-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr.
Bis März 2020 wird die Europäische Kommission eine erste Neubewertung dieser Verordnung zugunsten eines einheitlichen europäischen Marktes vornehmen.
Um mehr über Geoblocking zu erfahren, entdecken Sie unser Video:
*Andrus Ansip (Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt), Elżbieta Bieńkowska (Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum sowie kleine und mittlere Unternehmen), Věra Jourová (Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung) und Marija Gabriel (Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft).
Quelle: Europäische Kommission – Erklärung, 30.11.2018
Bild: Pixabay
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