Google Shopping: Im September werden 7 Änderungen der Anforderungen des XML-Feeds erwartet

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E-Commerce entwickelt sich ständig weiter, nicht nur in Bezug auf die Rechte der Verbraucher, sondern auch im Bezug auf Vertriebskanäle, darunter Google Shopping. Google plant mehrere bedeutende Veränderungen sowohl für Google Shopping als auch für das Merchant Center. Die geplanten Änderungen sollten im September 2014 in Aktion treten. Das Folgende sollten Sie wissen, um sich auf die Änderungen vorbereiten zu können.

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Google Shopping Kampagnen

Seit einigen Monaten fordert Google seine Benutzer auf, Produkanzeigen in den neuen Typ spezieller Kampagnen zu übertragen. Ab dem 31. August 2014 werden alle alten Kampagnen deaktiviert. Um die Sichtbarkeit der Produkte nicht zugefährden ist es daher wichtig die aktuellen Kampagnen vor diesem Datum zu ändern und in das neue Format zu übertragen.

Hinweis: Seien Sie bei der Änderung des Formats vorsichtig, um den Verlauf Ihrer Produktanzeigen nicht zu verlieren. Nehmen Sie sich die Zeit, um die  Änderungen im Voraus zu speichern, sollten diese ein strategisches Interesse Ihres Online-Geschäfts vertreten.

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Neue Anforderungen für XML-Feeds:

Um Ihren Produktfeed auf Google zu registrieren, so dass dieser auf Google Shopping angezeigt werden kann, müssen Sie Ihr AdWords-Konto im Merchant Center nutzen.

Google erlaubt Ihnen zwei Produkt Feed-Formate zu integrieren (TXT und XML). Für die XML-Feeds werden sich die Anforderungen ändern. Ab dem 30. September 2014 werden folgende Änderungen obligatorisch sein. Im Google’s FAQ finden Sie verschiedene Anweisungen über die Änderungen Ihrer XML-Feeds, um diese besser in Ihren Produktkatalog bei Google Shopping integrieren zu können:

1°) Landingpages für Handys

Um sicherzustellen, dass der Kaufprozess für Handys optimiert ist, bietet Google jetzt die Möglichkeit, zusätzliche Zeilen in Ihren Feed mit dem Attribut [mobile_link] einzufügen. Potentielle Kunden die nun mit einem mobilen Gerät auf Links klicken, werden an die optimierte URL für mobiles Surfen (wenn vorhanden) weiter geleitet.

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2°) Produktbündelung:

Google berücksichtigt, dass Produkte oft gebündelt verkauft werden, zum Beispiel eine Kamera, Objektive und eine Tasche. Ab dem 30. September 2014 enthält die Feed-Spezifikation nun ein [is_bundle] Feld, welches Sie verwenden sollten, um in Bündeln zu verkaufen und sicherzustellen, dass Ihre Produkte hier dann auch richtig angezeigt werden.

3°) Verfügbarkeit

Google hat sich außerdem dafür entschieden das Feld [Verfügbarkeit] durch die Zusammenlegung der Werte [Lager] und [bestellbar] zu vereinfachen (jetzt nur [auf Lager]). Es wird auch möglich, das Feld [Verfügbarkeitsdatum] zu verwenden, um anzuzeigen, wann vorbestellte Produkte wieder lieferbar sind.

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4°) Felder für Kleider

Für Verkäufer von Kleidung und Accessoires hat Google obligatorische Felder überarbeitet und bietet neue Felder, sodass mehr Informationen über Produkte angegeben werden können. Das Feld [age_group] kann nun verwendet werden, um die entsprechende Altersgruppe für Produkte anzuzeigen und [size_system] und [size_type] kann verwendet werden, um detailliertere Informationen über die Art der Kleidung anzuzeigen.

5°) Image Qualität

Google empfiehlt die Verwendung von Images mit einfachem Hintergrund, so dass das Produkt Fokuspunkt bleibt. Google empfiehlt die Verwendung von Bildern von mindestens 800 x 800 Pixel (250 x 250 Pixel für Produktbilder von Kleidung).

6°) Bestehende Ziel-URL Bestimmung

Der Merchant Center hat bestehende Bestimmungen über die Ziel-URLs mit neuen Inhaltsbestimmungen der Landingpage ersetzt. Die neuen Bestimmungen enthalten detaillierte Informationen und Beispiele und Umsetzungsrichtlinien für die Einreichung der Ladingpage URLs.

7°) Maximale Anzahl der Zeichen:

Um sicherzustellen, dass Informationen korrekt dargestellt werden, hat Google jetzt deutlich die maximale Anzahl von Zeichen innerhalb der Felder bestimmt. 

Beispiel: Eine Produktbeschreibung kann bis zu 5000 Zeichen enthalten.


Quelle : WebRankInfo / Blog AdWords / HelpCenter Google

Johanna Toiviainen

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