Brexit: Auswirkungen für Amazon-Verkäufer aus Großbritannien und der EU

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Anfang 2020 verließ Großbritannien die EU und trat in eine “Übergangsperiode” ein, in der die bestehenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 beibehalten werden. Am 1. Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich offiziell aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion austreten. Was steht auf dem Spiel? Amazon-Verkäufer in der EU werden keine Umsätze mehr mit britischen Kunden machen, und britische Verkäufer werden nicht mehr über ihre Landesgrenzen hinaus verkaufen können – Jetzt ist es an der Zeit zu handeln!

Wir erklären Ihnen alles, was Amazon-Verkäufer im Zusammenhang mit dem Brexit wissen müssen und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie Ihre „Versand durch Amazon“-Aufträge, kurz FBA-Aufträge, im Jahr 2021 abwickeln können.

Auswirkungen des Brexits auf FBA-Geschäfte und wie Sie sich darauf vorbereiten können

Ab dem 1. Januar 2021 entsteht zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU eine Zollgrenze, die Auswirkungen auf Unternehmen hat, die über diese Grenze verkaufen möchten. Derzeit wird zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU darüber verhandelt, ob bei der Wareneinfuhr eventuell zusätzliche Zolltarife eingeführt werden sollen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • FBA-Aufträge, die über das Europäische Frachtnetz (EFN) laufen und über die Grenze von Großbritannien in die EU und umgekehrt gehen, können nicht mehr aufgegeben werden. Das heißt: Produkte, die sich im Vereinigten Königreich befinden, werden dort zurückgehalten.
  • Paneuropäische FBA-Inventartransfers zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU werden eingestellt. (Jedoch können FBA-Lagerbestände weiterhin innerhalb der EU transportiert werden, um so die Verkäufe in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien zu fördern.).

Das EFN ermöglicht Händlern, mit nur einer Umsatzsteuernummer auf allen fünf EU-Marktplätzen zu verkaufen und gleichzeitig Produkte in nur einem Land zu lagern. Am 14. Juli kündigte Amazon an, dass alle FBA-Geschäfte im Vereinigten Königreich von jenen in der EU getrennt werden. Was bedeutet das konkret? Wenn Ihre Waren im Vereinigten Königreich gelagert sind, dürfen diese nicht mehr von dort nach Europa versendet werden. Das berühmte “Versand durch Amazon” Logo auf Ihren Produkten, das eine schnelle Lieferung garantiert, könnte somit verschwinden. Um Ihre Produkte mit dem Logo “Versand durch Amazon” zu kennzeichnen, müssen diese nunmehr in einem europäischen Amazon-Logistikzentrum (in Frankreich, Spanien, Deutschland oder Italien) gelagert und von dort versandt werden.

Lagerbestände innerhalb Europas können nach wie vor auf den europäischen Marktplätzen vertrieben und wie bisher europaweit versandt werden, aber auf britischer Seite sind die Verkäufer auf den Marktplatz Amazon.co.uk beschränkt.

Britische Verkäufer müssen sich in Zukunft auch mit der Mehrwertsteuer in den verschiedenen Ländern auseinandersetzen. Da Amazon keine EFN-Bestellungen mehr über die Grenze zwischen Großbritannien und der EU abwickeln wird, benötigen britische Verkäufer für jedes Land, in dem ihr Lagerbestand gelagert wird, separate Mehrwertsteuernummern.

Tipps für Händler: Verwaltung von FBA-Geschäften nach dem Brexit

Durch den Brexit werden Händlern so manche Steine in den Weg gelegt: Amazons Ranking Algorithmen, die Konkurrenten mit Sitz in der EU begünstigen, längere Lieferzeiten, zusätzliche Zollgebühren etc. Es macht einfach keinen Sinn, ein Risiko einzugehen: Um nach dem Brexit im Jahr 2021 Produkte via FBA in Europa zu verkaufen, sollten Sie Ihre Bestände in europäischen Amazon-Lagern aufbewahren.

Um die negativen Auswirkungen abzuschwächen, sollten Sie Ihre Lagerbestände aufteilen, so dass Sie sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU über ausreichende Bestände verfügen.

Dies bedeutet, dass Sie alle Produkte, die Sie zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU versenden über den Zoll abfertigen und eine Zollerklärung bereitstellen müssen. Die Lagerbestände werden auf Ihre Kosten an ein Amazon-Lager in Europa versandt und dann wie gewohnt verteilt.

Regelungen für nicht-britische Amazon-Verkäufer

Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Unternehmen mit Firmensitz in einem anderen europäischen Land, die Waren an britische Kunden verkaufen wollen, ihre Lagerbestände ebenfalls aufteilen. Verlegen Sie daher einen Teil Ihres Lagerbestands in ein britisches Amazon-Lager.

Für Verkäufer außerhalb Europas bedeutet das einen zusätzlichen Aufwand, denn sie müssen ihre Waren auf mindestens zwei Amazon-Logistikzentren aufteilen (nämlich in Großbritannien und auf dem europäischen Festland), um Waren auch in den restlichen EU-Ländern verkaufen zu können.

Diese administrativen Veränderungen und neuen Vertriebsnetze stellen eine Herausforderung dar, bei der die großen Gewinner diejenigen sein werden, die sich am schnellsten an die neue Situation angepasst haben. Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen der Versand durch Amazon-Geschäfte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich? Wir beraten Sie gerne!

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Foto: Lina Kivaka – Pexels

Adrian Gmelch

Adrian Gmelch ist Tech- und E-Commerce-begeistert. Er betreute zunächst große Tech-Unternehmen bei einer internationalen PR-Agentur in Paris, bevor er für die internationale Öffentlichkeitsarbeit bei Lengow tätig wurde.

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